Rentenblicker - Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Navigation und Suche

Hauptinhalt

Ferienjob-Spezial – worauf man achten muss

Juli 2012 - Endlich Sommerferien! Für viele sind sechs freie Wochen gerade genug, um sich vom Schulstress zu erholen. Andere nutzen die Gelegenheit, um Geld zu verdienen. Ein paar Dinge gibt es dabei zu beachten.

Wer darf jobben und wie viel?

Solange ihr nicht volljährig seid, gibt es beim Jobben bestimmte Grenzen: Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren dürfen nur bis zu zwei Stunden am Tag leichte Tätigkeiten ausüben, zum Beispiel babysitten. Im Alter zwischen 15 und 17 Jahren sind acht Stunden Arbeit pro Tag und maximal 40 in der Woche erlaubt, und das höchstens vier Wochen am Stück. Körperlich schwere oder gefährliche Arbeiten sind unter 18 generell tabu – all das ist im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt, das ihr hier einsehen könnt:
www.gesetze-im-internet.de

Wann man Steuern zahlen muss

Auch als Ferienjobber seid ihr steuerpflichtig – zumindest wenn ihr mehr verdient als 400 Euro im Monat. Sonst gilt das als Minijob – und der ist für euch steuerfrei.

Erst darüber werden Steuern fällig, die ihr euch aber später zurückerstatten lassen könnt, wenn ihr im gesamten Kalenderjahr weniger als 8.004 Euro verdient habt – so hoch ist der Grundfreibetrag. In jedem Fall solltet ihr euch bei eurem Finanzamt eine Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitgeber besorgen, damit ihr nicht mehr Steuern zahlt als nötig. Dort könnt ihr euch auch erkundigen, wenn ihr Fragen habt.

Wie sieht es mit den Sozialabgaben aus?

Zu den Sozialabgaben gehören die Kranken-, die Unfall-, die Pflege- und die Rentenversicherung. Wenn ihr einen Ferienjob habt, der zusammengenommen im Jahr nicht länger als 50 Arbeitstage oder zwei Monate am Stück dauert, müssen dafür grundsätzlich keine Beiträge bezahlt werden – unabhängig vom Verdienst. Beim normalen Minijob übernimmt der Arbeitgeber pauschal die Sozialabgaben. Natürlich könnt ihr auch freiwillig für die Rente vorsorgen, indem ihr die Rentenversicherungsbeiträge eures Arbeitgebers aufstockt. Dann könnt ihr auch einen staatlich geförderten Riester-Vertrag abschließen.

Erst bei einem Verdienst zwischen 400 und 800 Euro im Monat seid ihr in der Regel sozialversicherungspflichtig. Die Höhe der Beiträge richtet sich dann nach eurem Gehalt und der Wochenarbeitszeit.

Mehr Infos dazu bekommt ihr unter:

Weiterführende Informationen