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Glossar
Wenn du anfängst, dich mit dem Thema Rente zu beschäftigen, tauchen auf einmal viele Begriffe auf, die du vielleicht noch nicht kennst. Umlageverfahren oder Rentenformel zum Beispiel. Diese und weitere Worte wollen wir dir im Glossar erklären.
Du bist über einen Begriff gestolpert, der im Rentenblicker-Glossar noch fehlt? Dann melde dich übers Kontaktformular bei uns! Wir helfen dir gerne und sorgen dafür, dass du den Durchblick behältst.
Buchstaben
Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen – auch kurz VL genannt – sind freiwillige Leistungen deines Arbeitgebers. Oft ist aber auch im Tarifvertrag geregelt, dass ein Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen zahlen muss. Je nach Branche kannst du zwischen 6,45 Euro und maximal 40 Euro im Monat bekommen. Dein Arbeitgeber steckt das Geld für dich in einen Sparvertrag, den du dir vorher ausgesucht und abgeschlossen hast. Vom Staat kannst du bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze und je nach Art des Sparvertrags die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie bekommen.
Versicherungskonto
Die Deutsche Rentenversicherung führt für alle Versicherten ein Konto. Zu diesem Versicherungskonto melden dein Arbeitgeber, die Krankenkasse oder auch die Arbeitsagentur, für welchen Arbeitsverdienst Beiträge gezahlt worden sind. Hierzu kannst du jederzeit einen Versicherungsverlauf anfordern. In diesem "Lebenslauf" solltest du dann kontrollieren, ob alle Zeiten und der richtige Arbeitsverdienst gemeldet worden sind.
Versicherungsnummer
Deine (Sozial-)Versicherungsnummer ist eine einmalige Kennziffer für dein Versicherungskonto. Sie enthält unter anderem dein Geburtsdatum und den Anfangsbuchstaben deines Nachnamens. In deinem Versicherungskonto sind alle Daten gespeichert, die für die Rente wichtig sind. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die gesammelten Entgeltpunkte und die rentenrechtlichen Zeiten.
siehe auch Sozialversicherungsnummer
Versorgungswerke
Berufsständische Versorgungswerke haben ähnliche Aufgaben wie die gesetzliche Rentenversicherung. Sie zahlen die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten für bestimmte Berufsgruppen. Dazu gehören etwa Ärzte, Architekten, Anwälte oder Psychotherapeuten. Jede einzelne Berufsgruppe hat ihr eigenes Versorgungswerk. Mitglieder zahlen monatliche Beiträge ans Versorgungswerk statt in die gesetzliche Rentenversicherung.
Vollwaise
siehe Waisenrente