Abschlag

Wenn du in Rente gehen möchtest, bevor du die Altersgrenze von 67 Jahren erreicht hast, musst du mit einem Abschlag rechnen, das heißt mit einem Abzug von der Rente.

Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat, den du unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente gehen kannst. Pro Jahr sind das 3,6 Prozent. Der Abschlag gilt nicht nur für die Altersrente, sondern kann auch die Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenenrente betreffen.

Wenn du eine um einen Abschlag geminderte Rente erhältst, so gilt dieser Abschlag dauerhaft und damit auch für die Zeit des Rentenbezugs nach Erreichen der Altersgrenze von 67 Jahren. Er kann sich auch auf eine spätere Hinterbliebenenrente auswirken.