Kurzfristige Beschäftigung

Die sogenannte Kurzfristige Beschäftigung ist ein spezielles Arbeitsverhältnis, für das bestimmte Regeln gelten: Du darfst im Laufe eines Jahres nicht mehr als drei Monate (bei einer 5-Tage-Woche) oder insgesamt 70 Arbeitstage arbeiten.

Das muss im Arbeitsvertrag so geregelt sein. Kurzfristige Beschäftigung ist nicht sozialversicherungspflichtig, das heißt, du musst keine Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Krankenversicherung zahlen.

Außerdem musst du auf deine Einkünfte keine Steuern zahlen. Wie viel du verdienst, spielt – anders als beim Minijob – keine Rolle. 

Mehr dazu erfährst du im Erklärvideo "Ferien- und Nebenjobs".

Vorschaubild Erklärvideo Ferien- und Nebenjobs. Zwei Personen, Abbildung Sonnenuntergang, Schatzkiste und Palme.

Unser Erklärvideo zeigt, was Schüler bei einem Ferien- oder Nebenjob alles beachten müssen.

ANSEHEN