Als Übergangszeit wertet die Deutsche Rentenversicherung die Zeit zwischen Schulende und dem Beginn deiner Ausbildung oder deines Studiums. Diese Zeiten werden für deine spätere Rente auf deinem Rentenkonto angerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung zählt sie automatisch, wenn der Übergang zwischen Schule und Ausbildung nicht länger als vier beziehungsweise fünf Monate dauert.
Wenn der Zeitraum länger ist, meldest du dich am besten bei der Bundesagentur für Arbeit als „ausbildungsplatzsuchend“. Denn Zeiten, in denen du zwischen 17 und 25 Jahre alt bist und dich um einen Ausbildungsplatz bemühst, zählen als Anrechnungszeiten auch für deine spätere Rente.
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