Erklärung zu der Barriere-Freiheit

Das ist eine Erklärung.

Eine Erklärung zu der Barriere-Freiheit.

Barriere-Freiheit ist ein schweres Wort.

In Leichter Sprache heißt es:

Alles ist für jeden Menschen zu erreichen.

Alles ist für jeden Menschen zu verstehen.

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit bedeutet, dass Deutschland das Thema sehr ernst nimmt.

Und auch die Europäische Union nimmt das Thema sehr ernst.

Zur Europäischen Union gehören sieben-und-zwanzig Staaten.

Also nehmen sehr viele Staaten das Thema Barriere-Freiheit sehr ernst.

Es steht in der Erklärung wie ernst das Thema Barriere-Freiheit genommen wird.

Die Erklärung ist vom 25. Juni 2023.

Die Erklärung beachtet die Richtlinie der Europäischen Union.

Die Europäische Union wird auch EU abgekürzt.

EU-Richtlinie ist ein schweres Wort.

In Leichter Sprache heißt es:

Wie sich alle Länder in Europa bei bestimmten Dingen verhalten sollen.

Und dass sich alle Länder dann gleich verhalten sollen.

Außerdem hat Deutschland auch eigene Gesetze zu der Barriere-Freiheit.

Die deutschen Gesetze werden auch beachtet.

Und zwar auf einer Internet-Seite von der Deutschen Renten-Versicherung.

Die Internet-Seite heißt: www.rentenblicker.de.

Auf der Internet-Seite www.rentenblicker.de wird viel für die Barriere-Freiheit getan.

Die Erklärung der Barriere-Freiheit ist nach dem BiTV-Selbst-Test entstanden.

Der BiTV-Selbst-Test ist eine Untersuchung.

Bei der Untersuchung wurde die Internet-Seite www.rentenblicker.de geprüft.

Es wurde geprüft, ob die Internet-Seite www.rentenblicker.de barriere-frei ist.

Der BiTV-Selbsttest wurde am 1. September 2021 gemacht.

Es wurden keine Inhalte mit Barrieren gefunden.

 

Inhalte mit Barrieren auf der Internet-Seite www.rentenblicker.de

Es wurden keine Inhalte mit Barrieren gefunden.

 

Rück-Meldung und Kontakt

Hier wird erklärt, wie Du Kontakt aufnehmen kannst.

Und zwar mit den Menschen, die bei der Internet-Seite www.rentenblicker.de arbeiten.

Vielleicht ist Dir noch eine Barriere auf der Internet-Seite aufgefallen.

Oder vielleicht hast Du noch eine Frage zu der Barriere-Freiheit im Internet.

Dann kannst Du das Rückmelde-Formular benutzen.

 

Persönliche Daten

Alles was Du hier schreibst ist freiwillig.

Du musst die Felder also nicht ausfüllen.

Wenn Du eine Antwort auf Deine Nachricht möchtest, musst Du Deine E-Mail-Adresse angeben.

Oder Deine Post-Adresse.

Deine IP-Adresse wird vierzehn Tage lang bei uns gespeichert.

IP-Adresse ist ein schweres Wort.

In Leichter Sprache heißt es:

Persönliche Nummer von Deinem Internet.

Wenn Du im Internet bist, sendet Dein Internet seine Nummer.

Damit kann also Dein Internet immer erkannt werden.

Also auch wenn Du im Internet bist.

Die Adresse gehört also zu Dir.

Wir speichern diese Adresse.

Wir schützen Dich damit vor weiteren E-Mails.

Damit wir Dir keine E-Mails mehrfach senden.

Die Deutsche Renten-Versicherung speichert Deine freiwilligen Angaben.

Du stimmst der Erklärung zu.

Aber nur wenn Du Deine persönliche Daten auf dieser Internet-Seite einträgst. Und auch nur, wenn Du dann auf Senden klickst.

 

Kontakt über E-Mail

Du kannst uns auch eine E-Mail senden.

Unsere E-Mail-Adresse heißt: rentenblicker(at)jungvornweg.de.

Du kannst uns auch einen Brief schicken.

Schick den Brief an diese Adresse:

Deutsche Rentenversicherung Bund

Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation

10704 Berlin.

 

Schlichtungs-Verfahren

Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz hilft Menschen.

Abgekürzt heißt es: BGG.

Es soll für wenig Barrieren sorgen.

Damit behinderte Menschen gut leben können.

Alle Arbeits-Stellen von dem Bund müssen das BGG einhalten.

Der Bund ist Deutschland.

Wenn der Bund gegen das BGG verstößt, kann man ihm das mitteilen.

Zum Beispiel mit einem Brief.

Oder mit einer E-Mail.

Der Bund muss sich dann an das BGG halten.

 

Sonst hilft eine unabhängige Schlichtungs-Stelle.

Unabhängige Schlichtungs-Stelle ist ein schweres Wort.

In Leichter Sprache heißt es:

Gerechte Menschen, die helfen sich zu einigen.

 

Die unabhängige Schlichtungs-Stelle ist bei dem Beauftragten der Bundes-Regierung für die Belange von Menschen Behinderungen.

Das ist ein schweres Wort.

In Leichter Sprache heißt es:

Ein gerechter Mensch, der sich für Menschen mit Behinderung einsetzt.

Dieser Mensch ist für diese Aufgabe von Deutschland bestimmt worden.

Er kümmert sich darum, dass es behinderten Menschen gut geht.

Das steht sogar im Gesetz.

 

Es gibt einen Paragrafen, der das bestimmt.

Ein Paragraf ist ein Teil vom Gesetz.

Paragrafen haben immer eine Nummer.

Das Zeichen von dem Paragraf ist das: §.

In § 16 von dem BGG steht, dass es eine unabhängige Schlichtungs-Stelle geben muss.

Die unabhängige Schlichtungs-Stelle hat auch eine Internet-Seite.

Die Internet-Seite heißt: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

 

Hier findest Du alle Informationen zu der kosten-losen Schlichtung.

 

Hier findest Du die Kontakt-Daten von der Schlichtungs-Stelle:

Schlichtungs-Stelle nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz bei dem Beauftragten der Bundes-Regierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

Mauerstraße 53

10117 Berlin

Telefon-Nummer: 0 3 0 1 8 5 2 7 2 8 0 5

E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de

Diese Erklärung haben wir aktualisiert am 25. Juni 2023.