Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell unter www.rentenblicker.de erreichbare Internetseite der Jugendinitiative der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Grundlage dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Durch einen Test auf Barrierefreiheit im Februar 2022 wurde eine Selbstbewertung nach gesetzlichen Vorgaben (BGG und BITV) als auch weltweiten Richtlinien (EN 301 549, WCAG 2.1) durchgeführt. Die Erklärung wurde am 22.02.2022 anhand der Testergebnisse erstellt und am 25.06.2023 aktualisiert.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt Rentenblicker ist mit den Anforderungen nicht vollständig vereinbar. Es gibt Inhalte, welche Menschen mit Behinderungen den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.

    Begründung

    Die DRV Bund arbeitet beständig an der Verbesserung ihrer Portale und konnte aufgrund der Fülle des Materials aller Portale noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

    Rückmeldung und Kontakt

    Du möchtest auf noch bestehende Barrieren bei der Nutzung der Internetseite von Rentenblicker hinweisen oder Informationen zum Thema digitale Barrierefreiheit erfragen? Dann nutze bitte das dafür vorgesehene Rückmeldeformular. Wenn Du uns eine E-Mail schicken willst, kannst Du diese an rentenblicker(at)jungvornweg.de senden. Unsere Postanschrift: Deutsche Rentenversicherung Bund, Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, 10704 Berlin.

    Deine Nachricht an uns
     

    Wir verwenden personenbezogene Daten grundsätzlich nur, um mit Dir in Kontakt zu treten und auf Fragen zu antworten und Informationen zu übermitteln. Mehr dazu findest du in unseren Datenschutzbestimmungen.

    Die mit einem Sternchen* gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

    Schlichtungsverfahren
     

    Für den Fall, dass öffentliche Stellen des Bundes ihren Verpflichtungen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor. Nach § 16 BGG ist die unabhängige Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingerichtet worden.

    Auf der Internetseite www.schlichtungsstelle-bgg.de finden Sie alle Informationen zu dem kostenlosen Schlichtungsverfahren. Unter diesen Kontaktdaten erreichen Sie die Schlichtungsstelle: 

    Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
    bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

    Mauerstraße 53
    10117 Berlin
    +49 (0)30 18 527 2805
    info(at)schlichtungsstelle-bgg.de

    Erklärung zur Barrierefreiheit in Gebärdensprache
     

    Im Video übersetzt ein Gebärdensprachen-Dolmetscher die Erklärung zur Barrierefreiheit in Gebärdensprache.

     

    Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
     

    Die Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache gibt es auf einer eigenen Seite. 

    25.06.2023