Erwerbsgemindert bist du, wenn du wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nur eingeschränkt arbeiten kannst.
Wichtig ist dabei, wie viele Stunden du täglich arbeiten kannst. Sind es weniger als drei Stunden, bist du voll erwerbsgemindert. Bei drei bis sechs Stunden bist du teilweise erwerbsgemindert.
Du hast dann unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente.
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