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IM FREIWILLIGENDIENST

Bundesfreiwilligenjahr: sinnvoll auch für die Rente

Du steckst mittendrin im Bundesfreiwilligenjahr oder überlegst, ein solches Jahr zu machen? Stark! 
 

Ein Freiwilliges Jahr ist nicht nur für andere wertvoll, sondern kann auch deine eigene Zukunft boosten – beruflich, persönlich und in Sachen Rente. Ob Bundesfreiwilligendienst (BFD), Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder Freiwilliges Kulturelles Jahr (FKJ) - wie genau ein Bundesfreiwilligenjahr deine Rente stärkt, erklären wir in diesem Beitrag schnell und einfach.

Was bringt ein Freiwilliges Jahr für deine Rente?

Ein Bundesfreiwilligenjahr zählt für die Rente wie eine reguläre Beschäftigung. Das heißt, die Zeit im Bundesfreiwilligendienst wird als Versicherungszeit angerechnet. Außerdem fallen während des Freiwilligen Jahres Pflichtbeiträge an, die auf dein Rentenkonto fließen.

Für dich bedeutet das konkret: Während deines Bundesfreiwilligendienstes sammelst du Entgeltpunkte und erfüllst wichtige Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten z. B. für die Altersrente oder die Erwerbsminderungsrente).

Diese Regelungen gelten sowohl für „Bufdis“ im Bundesfreiwilligendienst als auch für das Freiwillige Soziale Jahr und für das Freiwillige Ökologische Jahr. Auch das Freiwillige Kulturelle Jahr wird von der Deutschen Rentenversicherung als Beschäftigung anerkannt, wenn es als Jugendfreiwilligendienst organisiert ist.


Tipp: Auch bei Diensten unter zwölf Monaten oder in Teilzeit werden die Zeiten in der Regel anerkannt. Entscheidend ist die Teilnahme an einem zugelassenen Freiwilligendienst.


Bundesfreiwilligenjahr: Wer zahlt die Rentenbeiträge?

Der Rentenbeitrag, genauer Pflichtbeitrag, wird während des Bundesfreiwilligendienstes von der Einsatzstelle bzw. dem Träger vollständig übernommen – dein Gehalt bleibt unberührt. 

Weil die Beitragsbasis, also das Einkommen, im Freiwilligendienst in der Regel niedriger ist als bei einem regulären Job, fallen die Entgeltpunkte entsprechend geringer aus. Trotzdem sind sie wichtig, denn jeder Rentenpunkt erhöht die spätere Rente.

Das Beste daran: Die Einsatzstelle bzw. der Träger meldet dich zu Beginn des Bundesfreiwilligenjahres automatisch bei der Sozialversicherung an – du selbst musst nichts beantragen.

Gut zu wissen: Auch wenn du die Stelle oder den Einsatzbereich wechselst, bleibst du sozialversichert. So entstehen keine Lücken im Versicherungsverlauf und du sammelst durchgehend Entgeltpunkte. Und das Allerbeste: Die neue Einsatzstelle übernimmt automatisch die Meldung und zahlt die Beiträge – du musst also nichts unternehmen.


Tipp: Bescheinigungen über deine Dienstzeit bekommst du am Ende des Bundesfreiwilligendienstes. Diese solltest du unbedingt aufbewahren – sie sind der Nachweis für deine Rentenversicherung.


Gibt es beim Bundesfreiwilligendienst ein Gehalt?

Im Bundesfreiwilligendienst gibt es in der Regel ein Taschengeld, kein Gehalt. Die Höhe des Taschengelds legt die Einsatzstelle deines Freiwilligen Jahres im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben fest. Derzeit gibt es maximal 676 Euro Taschengeld monatlich (Stand Januar 2026).

Zusätzlich sind bei einem Bundesfreiwilligenjahr Sachleistungen möglich, die von Einsatzstelle zu Einsatzstelle verschieden sind – zum Beispiel Verpflegung und/ oder Unterkunft.

Typische Leistungen bei einem Bundesfreiwilligenjahr im Überblick:

  • Monatliches Taschengeld: Die Höhe variiert im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben je nach Träger bzw. Einsatzstelle.
  • Sachleistungen: Dazu zählen beispielsweise eine Unterkunft und/ oder Verpflegung bzw. Geldersatz.
  • Zuschüsse für Fahrtkosten, Arbeitskleidung, o. Ä.
  • Bildungsseminare und pädagogische Begleitung.
  • Andere Benefits, zum Beispiel vergünstigte Eintritte in Museen.

Was bedeutet das für die Rente? 
Die Rentenbeiträge hängen nicht von der Taschengeldhöhe ab. Sie werden unabhängig davon gezahlt. Das gilt für den Bundesfreiwilligendienst ebenso wie für das Freiwillige Soziale Jahr, das Freiwillige Ökologische Jahr oder das Freiwillige Kulturelle Jahr. 

Dein Engagement bleibt also in jedem Fall wertvoll für die Rente – egal, wie hoch das Taschengeld ausfällt.

Hast du Fragen zum Thema Rente?
Die Rentenblicker-Experten helfen dir gern weiter.

Weitere Informationen und Beratung 

FAQ

Zählt ein Freiwilliges Kulturelles Jahr genauso für die Rente wie ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr?

Ja, ein Freiwilliges Jahr zählt für die Rente, zum Beispiel ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder ein Freiwilliges Kulturelles Jahr (FKJ), sofern es als Jugendfreiwilligendienst organisiert ist. Dann bist du auch im Freiwilligen Kulturellen Jahr versicherungspflichtig und sammelst Rentenzeiten.

Muss ich im Bundesfreiwilligenjahr selbst Rentenbeiträge überweisen oder Formulare ausfüllen?

Nein, die Anmeldung bei der Rentenversicherung und die Zahlung der Pflichtbeiträge erledigen die Einsatzstelle oder der Träger deines Bundesfreiwilligendienstes automatisch.

Gilt die Versicherungspflicht im Bundesfreiwilligendienst auch bei Teilzeit oder kürzerer Dienstdauer?

Ja, im Bundesfreiwilligendienst ändern Teilzeit oder eine kürzere Dienstdauer nichts an der Versicherungspflicht für die Rente. Außerdem sammeln auch kürzere Dienste Wartezeiten für die Rente, solange es sich um einen anerkannten Dienst handelt.

Wie bekomme ich den Nachweis über meine Dienstzeit im Freiwilligen Jahr für die Rente?

Du erhältst die Bescheinigung über dein Bundesfreiwilligenjahr am Ende deiner Dienstzeit von deinem Träger bzw. deiner Einrichtung. Diese ist wichtig für den Rentenversicherungsverlauf, bewahre sie also gut auf.

Infos zur Rente

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