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IN DER BERUFSAUSBILDUNG

Berufsausbildung: abgesichert heute, wichtig für morgen

Die erste Lohnabrechnung in der Berufsausbildung ist da und du fragst dich, warum Geld abgezogen wird? 

 

Ganz einfach: Mit dem Start deiner Ausbildung bist du nicht nur im Job angekommen, sondern auch sozial abgesichert. 

Das bedeutet konkret: Du bist z. B. abgesichert, wenn du krank wirst, einen Unfall hast oder später mal keinen Job findest. Gleichzeitig sammelst du schon ab dem ersten Tag deiner Ausbildung wichtige Zeiten in der Rentenversicherung.

Hier erfährst du, was das für dich bedeutet – heute und für deine Zukunft.

Warum bist du ab dem ersten Tag deiner Berufsausbildung abgesichert?

Mit dem ersten Tag deiner Lehre beginnt auch deine soziale Absicherung. Du bist dann in der Regel automatisch in der Sozialversicherung angemeldet. 

Zur Sozialversicherung gehören folgende Versicherungen:

  • Rentenversicherung: Deine Beiträge in der Lehre fließen direkt auf dein Rentenkonto – und sichern dir schon während der Ausbildung Rentenpunkte.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Wenn du krank wirst, zahlt die Krankenkasse – für Medikamente, Arztbesuche, aber auch für regelmäßige Vorsorge. Bei längerer Krankheit erhältst du außerdem Krankengeld als finanzielle Absicherung. Allgemein gilt: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt medizinische Versorgung, die Pflegeversicherung unterstützt bei Pflegebedürftigkeit.
  • Arbeitslosenversicherung: Die Beiträge können später wichtig werden, wenn du, zum Beispiel, nach der Ausbildung nicht direkt einen Job findest.
  • Unfallversicherung: Bei Arbeitsunfällen oder auf dem direkten Weg zur Ausbildungsstelle und zurück greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung.

Das gibt dir Sicherheit, während du ins Berufsleben einsteigst.

Einen Teil der Versicherungsbeiträge zahlst du selbst, den anderen Teil bezahlt der Betrieb bzw. dein Arbeitgeber. 

Bei einem monatlichen Verdienst bis zu 325 Euro übernimmt der Betrieb die Beiträge zur Sozialversicherung allein – bei vollem Schutz. Ist die Vergütung höher, teilen sich Arbeitgeber und Auszubildende die Beiträge.

Wie zählt deine Berufsausbildung für die spätere Rente?

Im Gegensatz zur Rente in der Schule sammelst du in der Ausbildung Rentenpunkte. Denn deine Lehre zählt von Anfang an als Beitragszeit in der Rentenversicherung. 

Das heißt: Schon während der Ausbildung gehen Pflichtbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung, die dann in Rentenpunkte „umgewandelt“ werden. Je mehr Rentenpunkte auf deinem Konto landen, desto höher ist deine spätere Rente. 

Da du in der Lehre meist wenig verdienst, bekommst du Zuschläge. Durch diese Zuschläge können maximal drei Jahre deiner Ausbildung auf bis zu 0,75 Entgeltpunkte aufgewertet werden. Für eine dreijährige Ausbildung kann es also bis zu 2,25 Entgeltpunkte geben – egal, wie hoch dein Verdienst ist.

Deine Zeit in der Lehre erfüllt außerdem wichtige Wartezeiten oder Mindestversicherungszeiten, die Voraussetzung für spätere Leistungen wie die Altersrente nach 45 Versicherungsjahren sind. Wer diese 45 Jahre erfüllt, kann vor der Regelaltersgrenze („67“) abschlagsfrei in Rente gehen. 

Auch Unterbrechungen der Ausbildung, zum Beispiel durch Krankheit, können unter bestimmten Voraussetzungen für die Rentenpunkte abgesichert sein.

Lohnt sich private Vorsorge schon in der Berufsausbildung?

Auch wenn die gesetzliche Absicherung mit der Ausbildung startet, kann zusätzliche Vorsorge sinnvoll sein. Denn je früher du beginnst, desto mehr Zeit hat dein Geld, sich zu entwickeln.

Eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung ist die private Vorsorge – auch mit einem kleinen Budget während der Ausbildung. 

Eine Riester-Rente könnte für Auszubildende besonders interessant sein:

  • Kleine Beträge, große Wirkung: Schon niedrige monatliche Beiträge können sich lohnen – durch den Zinseszinseffekt über eine lange Laufzeit. Das macht eine Riester-Rente auch für Auszubildende und Personen mit geringem Einkommen lohnend.
  • Förderung von Jahr zu Jahr: Jahr für Jahr sicherst du dir bei der Riester-Rente staatliche Zulagen. Das bedeutet, je früher du eine Riester-Rente abschließt, desto mehr Förderungen landen auf deinem Konto. Wenn du deinen ersten Beitrag vor deinem 25. Geburtstag zahlst, erhältst du zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
  • Flexibel bleiben: Dein Beitrag richtet sich nach deinem Einkommen (in der Regel etwa vier Prozent deines Bruttogehalts abzüglich Zulagen). Wenn es finanziell eng wird, kannst du den Vertrag auch beitragsfrei stellen.

Gut zu wissen: Für die maximale Förderung ist ein Mindest-Eigenbeitrag nötig (in der Regel vier Prozent des Vorjahreseinkommens).


Hast du Fragen zum Thema Rente?

Die Rentenblicker-Experten helfen dir gern weiter.

Weitere Informationen und Beratung 

FAQ

Bin ich in der Lehre ab dem ersten Tag abgesichert?

Ja. In der Regel bist du mit Beginn deiner Ausbildung direkt in der Sozialversicherung abgesichert.

Zählt meine Berufsausbildung für die Rente?

Ja, bereits in der Lehre fließen Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung. Damit sammelst du in der Ausbildung Rentenpunkte und erfüllst dadurch wichtige Wartezeiten für spätere Leistungen.

Bringt die Ausbildung trotz geringem Verdienst etwas für die Rente?

Bei einem Verdienst von maximal 325 Euro übernimmt dein Arbeitgeber die gesamten Sozialbeiträge. Du bist trotzdem vollständig abgesichert.

Lohnt sich eine Riester-Rente schon während der Berufsausbildung?

Ja, eine Riester-Rente lohnt sich oft bereits während der Berufsausbildung. Dank jährlicher Zulagen können sich auch kleine Beiträge lohnen – vor allem bei einer langen Laufzeit.

Infos zur Rente

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