Für einen Minijob gelten bestimmte Regelungen. Foto: shutterstock.com
Minijob
Einen Minijob übst du aus, wenn du regelmäßig höchstens 603 Euro im Monat verdienst (seit 1. Januar 2026).
Diese Form der Anstellung wird auch geringfügige Beschäftigung genannt. Wenn du geringfügig beschäftigt bist, zahlst du nur einen geringen Beitrag zur Rentenversicherung. Dieser Beitrag liegt in der Regel bei derzeit 3,6 Prozent. Bei einem monatlichen Verdienst von 603 Euro liegt dein Eigenbeitrag bei 21,71 Euro im Monat.
Auf Antrag kannst du dich von diesem Eigenbeitrag befreien lassen – dein Rentenanspruch steigt dann jedoch auch weniger schnell. Unabhängig davon zahlt dein Arbeitgeber aber einen Pauschalbetrag von 15 Prozent.