IM FAMILIENLEBEN

Familienleben und Zukunftsvorsorge gehören zusammen

 

Laura ist 25 Jahre alt und will Beruf und Familie vereinbaren. Das ist nicht immer einfach, denn für ihre Tochter will sie sich mindestens genauso viel Zeit nehmen wie für ihren Job. Zumindest was die Rentenversicherung angeht, muss sie sich jedoch keine Sorgen machen. Die Erziehung von Kindern wird bei der späteren Rente berücksichtigt, um Nachteile auf dem Rentenkonto auszugleichen.

Das gilt auch für dich:

Der Staat zahlt in den ersten drei Lebensjahren deines Kindes Rentenbeiträge und erhöht damit deinen Rentenanspruch.

Bis zum 10. Lebensjahr des Kindes wirkt sich die Zeit, die du für die Erziehung aufgebracht hast, positiv auf deine Rente aus.

Und noch einen Vorteil haben Kinder in Sachen Altersvorsorge:

Laura hat einen Riester-Vertrag abgeschlossen, sie zahlt monatlich bis zu vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Gehalts – oder mindestens 60 Euro jährlich – ein und bekommt dafür zusätzlich bis zu 175 Euro im Jahr vom Staat obendrauf.

Seit ihre Tochter da ist, bekommt sie zusätzlich 300 Euro jährlich vom Staat – das ist die Kinderzulage.

Hast du Fragen zum Thema?

Die helfen Rentenblicker-Experten dir gern weiter.

Weitere Informationen:

Kinder und Rente: Erziehung lohnt sich  

Wer Kinder bekommt, möchte sich auch ganz oder zumindest mit einem guten Teil der Zeit um sie kümmern. Gerade wenn die Kinder noch ganz klein sind, bleiben viele Eltern eine Zeit lang zu Hause, bevor sie wieder ganz oder teilweise in den Job zurückkehren. Doch was bedeutet das für die Rente? Wer nicht arbeitet, zahlt schließlich auch nichts in die Rentenkasse ein – oder?

Kindererziehungszeiten erhöhen die Rente

Bestimmte Zeiten, in denen sich Frauen oder Männer um ihre Kinder kümmern, zählen auch für die Rentenversicherung. Sie erhöhen die spätere Rente. Diese Kindererziehungszeiten können auch zwischen den beiden Elternteilen aufgeteilt werden.

Der Staat zahlt für die Erziehung und Betreuung eines Kindes Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Das gilt für die ersten drei Jahre nach der Geburt jedes Kindes, das ab dem 1. Januar 1992 geboren wurde. Ein Jahr Kindererziehung steigert aktuell (2024) die monatliche Rente um 37,60 Euro.

Wer sich hauptsächlich um das Kind kümmert, kann die Kindererziehungszeit beantragen. In der Regel ist das die Mutter oder der Vater. Aber auch Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern, Großeltern oder Verwandte können diese Zeit beantragen und bekommen sie dann auf ihre Rente angerechnet.

Familie und Job verbinden

Viele Eltern wollen nur eine kurze Babypause machen und dann wieder in den Job zurückkehren.

Das lohnt sich auch mit Blick auf die Rente:

Die Rentenansprüche, die du während der drei Jahre Kindererziehungszeit erwirbst, gehen auch dann nicht verloren, wenn du vor Ablauf dieser Zeit wieder anfängst zu arbeiten. Ganz im Gegenteil: Bis zu einer bestimmten Höhe werden die Rentenansprüche aus der Kindererziehungszeit nämlich zu denen aus dem Job hinzugezählt.

Weitere Infos gibt es über die kostenlose Hotline 0800 1000 4800 oder im Internet bei der Deutschen Rentenversicherung.

Mini- und Ferienjob: heute jobben, für morgen punkten

Wer im Monat nicht mehr als 538 Euro (ab 1. Januar 2024, davor 520 Euro) verdient, muss selbst nur geringe Abgaben an die Rentenversicherung zahlen. Wer bis zu dieser Grenze verdient, geht einem Minijob nach und zahlt selbst nur einen Eigenbeitrag von 3,6 Prozent.

Darüber hinaus zahlt dein Arbeitgeber zusätzlich einen Pauschalbetrag an die Sozialversicherung. Davon geht ein Teil an die Rentenversicherung. Und diese Beiträge kommen dir später zugute und erhöhen deine Rente – zumindest ein bisschen.

Bei einem monatlichen Verdienst von 538 Euro liegt dein Eigenbeitrag bei 19,37 Euro im Monat. Das bringt dann mehr für die Rente und außerdem bist du während des Minijobs förderberechtigt bei der Riester-Rente.

Das heißt, du hast Anspruch auf die staatliche Förderung von bis zu 175 Euro im Jahr.

Auf Antrag kannst du dich von dem Eigenbeitrag zur Rentenversicherung befreien lassen – dein Rentenanspruch steigt dann jedoch weniger schnell. Und andere Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung gehen ebenfalls verloren. Erkundige dich am besten bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung.

Verdienst du mehr als 538 und bis 2.000 Euro monatlich, dann bist du sozialversicherungspflichtig und zahlst Beiträge.

Du musst jedoch nicht den vollen Beitrag zahlen, sondern einen geringeren Beitrag, der im Verhältnis zu deinem Einkommen steigt. Du befindest dich dann im sogenannten Übergangsbereich. Den vollen Beitrag zur Rentenversicherung musst du erst zahlen, wenn du monatlich 2.000 Euro und mehr verdienst.

Weitere Infos findest du bei der Minijob-Zentrale.

Ferienjobs für Schüler und Studierende

Wenn du in den Ferien arbeiten willst, solltest du auf ein paar Dinge achten. Denn als Schülerin bzw. Schüler musst du eigentlich die gleichen Sozialversicherungsbeiträge zahlen wie normale Arbeitnehmer.

Wenn du aber nur in den Sommerferien arbeitest und damit kurzfristig beschäftigt bist, gilt eine Ausnahme. Wenn du nur drei Monate oder 70 Arbeitstage im pro Jahr jobben gehst, musst du keine Beiträge zahlen, egal wie viel du verdienst. Du musst jedoch vorher mit deinem Arbeitgeber festlegen, dass du nicht länger arbeiten wirst.

Mehr Infos dazu findest du über das FAQ Minijobs der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Minijob-Zentrale. Du erreichst die Deutsche Rentenversicherung auch unter 0800 1000 4800 oder die Minijob-Zentrale unter 0355 2902 70799.

Rehabilitation: wieder fit werden für den Job

Wenn du krank bist oder durch einen Unfall arbeitsunfähig wirst, dann zahlt dein Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang Lohn oder Gehalt weiter. Danach hilft dir deine Krankenkasse. Aber auch die gesetzliche Rentenversicherung kann dich in diesem Fall unterstützen.

Erstes Ziel: wieder gesund werden

Die gesetzliche Rentenversicherung ist für dich da, wenn eine Krankheit länger andauert oder zu einer Behinderung werden kann. Und wenn die Gefahr besteht, dass du auf längere Sicht nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten kannst.

Die Rentenversicherung bietet dir zum Beispiel Rehabilitationsleistungen, um dich gesundheitlich wieder fit für einen Job zu machen.

Neben der medizinischen Rehabilitation bietet die Rentenversicherung auch eine Vielzahl sogenannter „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ an. Sie unterstützt beispielsweise deinen Arbeitgeber bei der Umgestaltung deines Arbeitsplatzes, damit du trotz Behinderung weiterarbeiten kannst.

Ist eine Umschulung oder Fortbildung nötig, übernimmt die Rentenversicherung die Kosten und zahlt in dieser Zeit ein monatliches Übergangsgeld. Sie finanziert sogar deine Unterkunft und Verpflegung, sollte dein Ausbildungsort nicht in der Nähe deines Wohnortes liegen.

Wenn all diese Maßnahmen nicht dazu führen, dass du wieder voll arbeiten kannst, unterstützt dich die gesetzliche Rentenversicherung mit einer Erwerbsminderungsrente dabei, deinen Lebensunterhalt zu finanzieren.

Lass dich beraten

Für die Rehabilitationsleistungen können neben der gesetzlichen Rentenversicherung unter anderem auch die Kranken- und Unfallversicherungen oder die Arbeitsagenturen zuständig sein. Wenn du mehr wissen willst, wende dich einfach an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Adressen findest du hier.

Rentenversichert im Ausland: Kulturschock – aber sicher

Egal ob Praktikum, Austauschsemester oder gleich ein richtiger Job – viele wollen gern eine längere Zeit im Ausland verbringen. Kein Wunder, denn eine neue Kultur ist spannend und die Landessprache lernst du sozusagen aus erster Hand. Und es klingt einfach mal gut sagen zu können: „Ich habe ein Jahr in Spanien gelebt“.

Es ist in den letzten Jahren immer leichter geworden, ins Ausland zu gehen. Das gilt besonders, wenn du in ein Land gehen willst, das Mitglied der Europäischen Union ist. Die Sozialversicherungssysteme sind in den Ländern allerdings recht verschieden. Was bedeutet das für deine Rente?

Rentenversicherung im europäischen Ausland

In Europa gibt es das Recht der Europäischen Union, das verhindern soll, dass du während deines Auslandsaufenthalts sozialversicherungsrechtliche Nachteile hast. Das bedeutet:

Die Zeit, die du im Ausland arbeitest, wird mit den Zeiten in Deutschland zusammengerechnet und in der Regel für deinen Rentenanspruch berücksichtigt.

Diese gemeinsame Regelung gilt in allen Staaten der Europäischen Union (EU), den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie in der Schweiz.

Liegt eine Entsendung vor, weil dich dein Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland für eine Zeit von voraussichtlich nicht länger als 24 Monaten ins europäische Ausland schickt, bist du für diese Zeit nicht weiter nach deutschen Regelungen rentenversichert.

Rentenversicherung außerhalb der Europäischen Union

Auch wenn du in einem Land außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz arbeiten möchtest, sollen dir keine Nachteile entstehen. Deshalb hat Deutschland mit einigen Ländern Sozialversicherungsabkommen geschlossen, die ähnliche Regelungen enthalten. Zudem hat die EU mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zum 1. Januar 2021 ein Abkommen über Handel und Zusammenarbeit geschlossen, das auch Regelungen zur sozialen Sicherheit enthält. In diesen Fällen gilt: Wenn dich dein Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland für eine Zeit von voraussichtlich nicht länger als 24 Monate ins Ausland schickt, bist du für diese Zeit weiter nach deutschen Regelungen rentenversichert.

Mit diesen Ländern hat Deutschland aktuell (2023) ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen: Albanien, Australien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Indien, Israel, Japan, Kanada, Kosovo, Marokko, Montenegro, Nordmazedonien, Philippinen, Republik Korea, Republik Moldau, Serbien, Tunesien, Türkei, Uruguay, USA.

Studieren im Ausland bringt dir Rente

Wenn du im Ausland studieren möchtest, kannst du dir diese Zeit ebenfalls für die Rente anrechnen lassen.

Dabei besteht für Schul- und Studienzeiten eine maximale Anrechnungsdauer von acht Jahren. Studierst du in Teilzeit, kann dein Studium nur berücksichtigt werden, wenn es die meiste Zeit und Arbeitskraft in Anspruch nimmt.

Lass dich beraten

Wenn du ins Ausland gehen willst, solltest du dich auf jeden Fall persönlich beraten lassen. Mehr Infos findest du bei der Deutschen Rentenversicherung oder du kannst das Servicetelefon unter 0800 1000 4800 anrufen. Außerdem kannst du dich bei der Auskunfts- und Beratungsstelle in deiner Nähe informieren. Infos findest du auch in den kostenlosen Broschüren "Rente ohne Grenzen – arbeiten im Ausland" und "Leben und arbeiten in Europa". Und wer noch mehr wissen will, klickt auf die Übersichtsseite Arbeit und Rente im Ausland.

Hinterbliebenenrente: Hilfe, wenn die familiäre Unterstützung wegfällt

Kinder können in der Regel bis zu einem Alter von 27 Jahren eine Waisenrente der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen, wenn sie einen Elternteil oder beide Eltern verlieren. Voraussetzung dafür ist, dass der verstorbene Elternteil mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. 

So lange bekommst du Waisenrente gezahlt

In der Regel wird die Waisenrente bis zu deinem 18. Geburtstag gezahlt.

Wenn du dann aber noch zur Schule gehst, eine Ausbildung machst oder studierst, bekommst du die Waisenrente weitergezahlt. In der Regel längstens, bis du 27 Jahre alt bist.

Auch wenn du ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leistest, kannst du eine Waisenrente über den 18. Geburtstag hinaus beziehen. 

Für freiwillig Wehrdienstleistende kann es eine Ausnahme geben: Wenn du deine Ausbildung (Schule, Studium oder Berufsausbildung) für den freiwilligen Wehrdienst unterbrichst, werden die Rentenzahlungen, die eigentlich mit 27 Jahren enden, um genau diese Zeit verlängert.

Denn während des Wehrdienstes bekommst du keine Waisenrente. Dabei verlängert sich die Waisenrente jedoch maximal um sechs Monate – die Zeit des früheren Grundwehrdienstes.

Waisenrente trotz Einkommen

Wenn du älter als 18 bist, Waisenrente bekommst und Geld verdienst, musst du eine Anrechnung deines Einkommens auf die Waisenrente nicht mehr fürchten.

Diese Anrechnung gibt es seit Juli 2015 nicht mehr – auch wenn das heute noch auf manchen Internetseiten zu lesen ist. 

Zusätzliche Vorsorge: über die gesetzliche Rente hinaus

Es ist wichtig, zusätzlich zur gesetzlichen Rente auch privat vorzusorgen – etwa mit der staatlich geförderten Riester-Rente oder der betrieblichen Altersvorsorge. So kannst du sicherstellen, dass du deinen Lebensstandard auch im Alter halten kannst. Und je früher du mit der Altersvorsorge anfängst, desto mehr Geld bekommst du später ausbezahlt.

Über die verschiedenen Möglichkeiten der zusätzlichen Altersvorsorge kannst du dich bei der Deutschen Rentenversicherung, in den Auskunfts- und Beratungsstellen oder unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800 informieren.

Vorsorge mit der Riester-Rente

Wenn du privat mit einer Riester-Rente vorsorgst, fördert das der Staat mit Zuschüssen und Steuervergünstigungen. Voraussetzung ist allerdings, dass du gesetzlich rentenversichert bist.

Das bist du, wenn du zum Beispiel einen Minijob hast und die Rentenversicherungsbeiträge deines Arbeitgebers durch eigene Zahlungen auf Pflichtbeiträge aufstockst.

Auch Eltern mit Erziehungszeiten, Beamte oder versicherungspflichtige Selbstständige können gefördert werden. Bei Ehepaaren reicht es aus, wenn ein Partner die Anforderung erfüllt. Wenn beide in ihren Altersvorsorgevertrag mindestens 60 Euro im Jahr einzahlen, können beide auch die Riester-Förderung erhalten.

Damit du die vollen Zulagen zur Riester-Rente bekommst, musst du einen bestimmten Teil deines Bruttoeinkommens sparen – derzeit sind das vier Prozent des Bruttoeinkommens im Vorjahr.

Wer zu diesem Zeitpunkt kein oder nur ein sehr geringes Einkommen hatte, muss mindestens 60 Euro als Eigenbetrag zahlen, um die volle Zulage zu bekommen.

Diese Zulage zur Riester-Rente hat der Staat festgesetzt. Werden die Voraussetzungen für die volle Förderung erfüllt, bekommt man eine Zulage von 175 Euro im Jahr. Für alle ab dem 1. Januar 2008 geborenen Kinder kommt eine Zulage von 300 Euro pro Jahr hinzu.

Wenn du als Berufseinsteiger oder Berufseinsteigerin unter 25 Jahren mit einem Riester-Vertrag vorsorgst, kannst du einmalig einen Bonus von 200 Euro bekommen.

Die Zulagen werden anteilig gekürzt, wenn du weniger als den vorgeschriebenen Betrag sparst. Dieser beträgt vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens. Mindestens musst du aber 60 Euro jährlich einzahlen.

Neben den Zulagen vom Staat sparst du noch Steuern, weil du einen Teil deines Einkommens für die Altersvorsorge verwendest – und das wird steuerlich gefördert. Es gibt außerdem die Möglichkeit, die eigenen vier Wände mit einem Riester-Vertrag zu finanzieren.

Beispiel: so funktioniert die Riester-Rente

Du bist Single, kinderlos, hast einen guten Job und damit einen Anspruch auf die Riester-Rente. Dein Bruttoeinkommen beträgt 2.000 Euro im Monat. Macht im Jahr 24.000 Euro. Davon musst du vier Prozent (inklusive der Zulagen) in die Riester-Rente stecken, um die volle Förderung zu erhalten. Also im Jahr 960 Euro. Die Grundzulage, die du pro Jahr bekommst, beträgt 175 Euro. Diese kannst du von den 960 Euro abziehen, zahlst also selbst nur noch 785 Euro ein. Zusätzlich kannst du im Folgejahr beim Lohnsteuerjahresausgleich oder der Einkommenssteuererklärung die gezahlten Altersvorsorgebeiträge angeben und dadurch die Höhe deines zu versteuernden Einkommens reduzieren.

Bei der Riester-Rente ist das gesparte Kapital auch abgesichert, wenn du Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehst: Wirst du arbeitslos, dann ist deine steuerlich geförderte Riester-Rente geschützt. Auch wenn du Arbeitslosengeld II bekommst, kannst du den Vertrag mit geringen Beiträgen weiterlaufen lassen.

Der Chef macht mit – die betriebliche Altersvorsorge

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer bzw. jede Arbeitnehmerin das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge.

Es gibt viele Formen dieser zusätzlichen Altersvorsorge:

Du kannst zum Beispiel als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin einen Teil deines Bruttogehalts sparen.

Das Geld wird dir dann nicht ausgezahlt, sondern ohne vorherige Steuer- und Sozialversicherungsabzüge voll für dich gespart. Seit 2019 muss dein Arbeitgeber 15 Prozent der Summe, die du sparst, obendrauf zahlen. Sprich am besten mit deinem Chef bzw. deiner Chefin oder mit jemandem aus der Personalabteilung, wie das in deinem Betrieb läuft.

Mit der Abwicklung selbst hast du nicht mehr viel zu tun: Vom Vertragsabschluss mit der Versicherung bis zur Überweisung der Beiträge – das alles übernimmt dein Arbeitgeber.

  • Die Bundesagentur für Arbeit hat wichtige Tipps zu Ausbildungs- und Studienplätzen für Oberstufenschüler zusammengestellt:
    www.arbeitsagentur.de/bildung
  • Hier bietet die Bundesagentur für Arbeit für Schüler Informationen rund um das Thema Berufsausbildung an:
    www.planet-beruf.de
  • Interessante Informationen rund um Schule und Job findest du auf den Seiten des Deutschen Gewerkschaftsbundes:
    www.dgb-jugend.de
  • Eigene Wohnung, selbst versichern und die Finanzen im Griff behalten: Die Jugendstiftung Baden-Württemberg gibt viele Tipps für junge Leute:
    www.jungeseiten.de
  • Viele Informationen zum Europäischen Freiwilligendienst findest du auf den Seiten des Europäischen Solidaritätskorps. Das Programm der Europäischen Union fördert internationale Aktivitäten, die der Gemeinschaft zugutekommen:
    www.solidaritaetskorps.de
  • Der Deutsche Akademische Auslandsdienst informiert über Praktika im Ausland und bietet eine große Linksammlung zu weiterführenden Seiten:
    www.daad.de