Verbeamtete Personen sind Beschäftigte des Bundes, der Bundesländer oder der Gemeinden oder sind bei deren Institutionen beschäftigt.
Sie übernehmen hoheitliche Aufgaben für das Gemeinwesen und stehen in der Regel in einem lebenslangen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn.
Dazu zählen beispielsweise Polizisten, Staatsanwälte und Feuerwehrleute. Lehrkräfte und Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltungen können ebenfalls verbeamtet sein.
Beamte bekommen keine gesetzliche Rente aus der Deutschen Rentenversicherung, sondern eine Beamtenversorgung vom Staat.
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