Beamtenversorgung

Verbeamtete Personen sind – anders als Arbeitnehmer – nicht durch die Sozialversicherung abgesichert.

Ihre Absicherung übernimmt der Staat als Dienstherr. Er zahlt nicht nur das Gehalt während der Dienstzeit, sondern auch die Pension danach.

Beamte müssen deshalb auch keine Sozialabgaben wie zum Beispiel Beiträge in die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung zahlen. 

Die Pensionen verbeamteter Personen werden aus Steuergeldern finanziert. Der Staat als Dienstherr beteiligt sich mit der Beihilfe auch an den Kosten, wenn Beamte krank werden, und er zahlt Hinterbliebenenrenten.