Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Betrag deines Gehalts du Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst.

Wenn du irgendwann mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdienst, brauchst du für den Teil deines Gehalts, der darüber liegt, keine Sozialabgaben zahlen.

Es gibt zwei unterschiedliche Werte: einen für die gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung und einen für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

2023 liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung bei 7.300 Euro in den alten und 7.100 Euro in den neuen Bundesländern im Monat.