Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist Teil der Sozialversicherung in Deutschland.
Sie springt ein, wenn du deine Arbeit verlierst und zahlt dir dann ein Arbeitslosengeld.
Wie hoch das ist, hängt davon ab, wie viel du vorher verdienst hast.
Dafür zahlst du als Arbeitnehmer von deinem Bruttogehalt einen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Zurzeit (2023) sind das 2,6 Prozent. Die Hälfte davon zahlst du, die andere Hälfte dein Arbeitgeber. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit.
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