Beiträge zur Rentenversicherung

Die Rentenversicherung wird – wie die anderen Zweige der Sozialversicherung – im Wesentlichen über die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert.

Dazu kommen Zuschüsse vom Staat und Steuerzuschüsse. Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem festgelegten Beitragssatz.

Du zahlst die eine Hälfte des Rentenbeitrags, die andere Hälfte übernimmt dein Arbeitgeber.

Die Beiträge zur Rentenversicherung wie zu den anderen Sozialversicherungsträgern gehen direkt von deinem Bruttogehalt ab.