Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder von verstorbenen Versicherten können eine Hinterbliebenenrente bekommen.Foto: shutterstock.com
Hinterbliebenenrente
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Hinterbliebenenrenten für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder von verstorbenen Versicherten.
Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel müssen Verstorbene während ihres Berufslebens ausreichend lang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner bekommen eine Witwen- oder Witwerrente, Kinder eine Waisenrente.
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