Hast du mehrere versicherungspflichtige Jobs, arbeitest also zum Beispiel neben deiner Ausbildung in einer Bar, gehörst du zu den Mehrfachbeschäftigten. Deine Arbeitgeber müssen dann jeweils ihre entsprechenden Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen. Allerdings gibt es eine anteilige Beitragsbemessungsgrenze.
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