Arbeitgeber

Dein Arbeitgeber zahlt dein Gehalt und die Hälfte der Beiträge zur Rentenversicherung. Das Geld zieht er direkt von deinem Bruttolohn ab.

Auch das Geld an die Krankenversicherung sowie die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung zahlt dein Arbeitsgeber zur Hälfte.