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Dein Arbeitgeber beteiligt sich zur Hälfte an den Beiträgen zur Rentenversicherung. Foto: shutterstock.com
Dein Arbeitgeber zahlt dein Gehalt und die Hälfte der Beiträge zur Rentenversicherung. Das Geld zieht er direkt von deinem Bruttolohn ab.
Auch das Geld an die Krankenversicherung sowie die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung zahlt dein Arbeitsgeber zur Hälfte.
Viele Schüler und Studierende nutzen einen Ferien- oder Nebenjob, um sich was dazuzuverdienen. Wie sie gleichzeitig mehr für ihre Altersvorsorge rausholen können, zeigt unser Erklärvideo.
Die Altersvorsorge baut in Deutschland auf drei Säulen auf: Der gesetzlichen Rente, der Betriebsrente und der privaten zusätzlichen Altersvorsorge.
Die gesetzliche Rente funktioniert nach dem "Umlageverfahren": Wer heute in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, finanziert die aktuellen Rentenzahlungen. Auch Auszubildende finanzieren so die Renten der Älteren und Kranken. Hast du also selbst nichts vom Umlageverfahren? Die Antwort gibt es in unserem Erklärvideo.
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