Schulzeitbescheinigung

Zeiten deines Schul- und Hochschulbesuchs ab dem 17. Lebensjahr zählen für die Rente.

Damit dir die Deutsche Rentenversicherung die Zeiten auf deinem Rentenkonto anrechnen kann, brauchst du eine Schulzeitbescheinigung.

Das Formular kannst du dir auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung herunterladen. Darin wird vermerkt, von wann bis wann du an welcher Schule, Fachschule oder Uni warst. Lass es von deiner Schule ausfüllen und reiche es dann bei der Deutschen Rentenversicherung ein.