Übergangsgeld

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Übergangsgeld als Ersatz für Arbeitslohn und Gehalt an ihre Versicherten, wenn sie nach einer Krankheit an einer Rehaleistung teilnehmen, um wieder fit für den Job zu werden.

Das gilt auch für Menschen, die mit einer Behinderung ins Arbeitsleben starten.

Wie hoch das Übergangsgeld ausfällt, hängt vom Nettogehalt des Versicherten ab. Die Bundesagentur für Arbeit und die Berufsgenossenschaften sind weitere Träger der Sozialversicherung, die Übergangsgeld zahlen.