Übergangsbereich

Wenn dein Bruttoeinkommen im Übergangsbereich zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro im Monat liegt, musst du nicht die vollen Beiträge zur Sozialversicherung zahlen.

Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber Menschen mit geringem Einkommen entlasten. Für Azubis gilt diese Regelung allerdings nicht.

Beiträge zur Sozialversicherung werden in diesem Bereich nur von einem Teil deines Arbeitsentgelts berechnet. Der beitragspflichtige Anteil wächst, je höher dein Gehalt ist. Die Sozialabgaben für dich fallen dadurch geringer aus, dein Arbeitgeber muss aber den vollen Anteil an Sozialversicherungsbeiträgen für dich zahlen.

Und du hast in diesem Übergangsbereich einen Vorteil: Auch für deine reduzierten Sozialbeiträge bekommst du die volle Rente.