Anrechnungszeiten
Wenn du zur Schule gehst oder studierst, zählt die Rentenversicherung diese Zeiten zu den Anrechnungszeiten für deine Rente.
Zu den Anrechnungszeiten zählen Zeiten, die du ab deinem 17. Geburtstag in einer schulischen Ausbildung verbringst. Dazu gehört auch der Besuch einer Fachschule, Fachhochschule oder Universität. Insgesamt kannst du dir so bis zu 8 Jahre für deine Rente anrechnen lassen. Diese Regelung greift auch dann, wenn du dein Studium nicht abschließt.
Mehr dazu findest du in unserem Erklärvideo "Schulische Ausbildungszeiten".
Neben den schulischen Anrechnungszeiten gibt es weitere Anrechnungszeiten, zum Beispiel die Ausbildungssuche bis zum 25. Lebensjahr und Zeiten, in denen du arbeitslos gemeldet bist. Auch der Mutterschutz zählt zu den Anrechnungszeiten.
Anrechnungszeiten werden dir für die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren angerechnet. Das ist wichtig, wenn du später mal früher in die Rente gehen willst.
Übrigens: Anrechnungszeiten können sich positiv auf die Höhe deiner Rente auswirken, zum Beispiel bei der Erwerbsminderungsrente.