Studium

Wenn du an einer Uni oder einer Fachhochschule eingeschrieben und mindestens 17 Jahre alt bist, bringt die Zeit deines Studiums etwas für deine spätere Rente. Das gilt, obwohl Studierende nicht unbedingt Beiträge in die Rentenversicherung zahlen. Selbst wenn du dein Studium nicht abschließt, kannst du dir insgesamt maximal acht Jahre für Schul- und Studienzeiten für die Rente anrechnen lassen. Übrigens:

Um deine Rente zu erhöhen, kannst du für Zeiten ab deinem 16. Lebensjahr, die dir nicht angerechnet werden, freiwillige Beiträge nachzahlen, bis du 45 Jahre alt bist.

Mehr Infos dazu erfährst du im Erklärvideo "Schulische Ausbildungszeiten". Uund welche Regeln gelten, wenn du während deines Studiums arbeitest, findest du in der Broschüre "Tipps für Studierende: Jobben und studieren".