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Auch Ferienjobs können je nach Beschäftigungsart bereits für die Rente zählen.Foto: shutterstock.com
Ferienjobs von Schülern oder Studierenden sind oft entweder zeitlich befristete kurzfristige Beschäftigungen oder 520-Euro-Minijobs.
Je nach Art des Arbeitsverhältnisses kannst du mit einem Ferienjob auch schon Ansprüche für deine spätere Rente aufbauen.
Unter bestimmten Bedingungen ist die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sogar eine Pflicht. Mehr dazu erfährst du im Erklärvideo "Ferien- und Nebenjobs".
Unser Erklärvideo zeigt, was Schüler bei einem Ferien- oder Nebenjob alles beachten müssen.
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Wenn du deinen ersten Job antrittst, bekommst du ihn: deinen Versicherungsnummernachweis. Warum er für dich so wichtig ist, was sich hinter der Ausweisnummer verbirgt und was du tun musst, wenn du ihn mal verlierst, erfährst du in unserem Erklärvideo.
Viele Schüler und Studierende nutzen einen Ferien- oder Nebenjob, um sich was dazuzuverdienen. Wie sie gleichzeitig mehr für ihre Altersvorsorge rausholen können, zeigt unser Erklärvideo.
Die gesetzliche Rente funktioniert nach dem "Umlageverfahren": Wer heute in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, finanziert die aktuellen Rentenzahlungen. Auch Auszubildende finanzieren so die Renten der Älteren und Kranken. Hast du also selbst nichts vom Umlageverfahren? Die Antwort gibt es in unserem Erklärvideo.
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