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Auch Ferienjobs können je nach Beschäftigungsart bereits für die Rente zählen.Foto: shutterstock.com
Ferienjobs von Schülern oder Studierenden sind oft entweder zeitlich befristete kurzfristige Beschäftigungen oder 603-Euro-Minijobs.
Je nach Art des Arbeitsverhältnisses kannst du mit einem Ferienjob auch schon Ansprüche für deine spätere Rente aufbauen.
Unter bestimmten Bedingungen ist die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sogar eine Pflicht.Mehr dazu erfährst du im Erklärvideo "Ferien- und Nebenjobs".
Unser Erklärvideo zeigt, was Schüler bei einem Ferien- oder Nebenjob alles beachten müssen.
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Deine Rente kommt dir noch weit weg vor? Aber deine Schulzeit und dein Studium zählen schon für die Rente! Denn du sammelst dabei bereits Punkte für die Rente. Wofür Anrechnungszeiten wichtig sind und wie du sie dir gutschreiben lassen kannst, erfährst du in unserem Erklärvideo.
Wenn du deinen ersten Job antrittst, bekommst du sie: deine Sozialversicherungsnummer. Warum sie für dich so wichtig ist, was sich hinter der Ausweisnummer verbirgt und was du tun musst, wenn du den Nachweis darüber mal verlierst, erfährst du in unserem Erklärvideo.
Die gesetzliche Rente funktioniert nach dem "Umlageverfahren": Wer heute in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, finanziert die aktuellen Rentenzahlungen. Auch Auszubildende finanzieren so die Renten der Älteren und Kranken. Hast du also selbst nichts vom Umlageverfahren? Die Antwort gibt es in unserem Erklärvideo.
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