Datenschutz

Die Deutsche Rentenversicherung unterliegt dem Sozialgeheimnis, das im ersten Sozialgesetzbuch    (§ 35 SGB I) geregelt ist.

Das heißt, sie muss die personenbezogenen Daten, die sie rund um dein Rentenkonto von dir sammelt, gut schützen und darf sie nicht unbefugt verarbeiten.

An dieses Sozialgeheimnis hält sie sich und gewährleistet einen hohen Sozialdatenschutz.

Mehr dazu findest du in der Broschüre „Datenschutz: Ihre Daten – Ihre Rechte“.