Der Grundrentenzuschlag wird manchmal auch Grundrente genannt. Ihn kann in voller Höhe bekommen, wer 35 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten erworben und dabei unterdurchschnittlich verdient hat.
Auf den Grundrentenzuschlag werden eigenes Einkommen und das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners angerechnet. Das Gesetz zum Grundrentenzuschlag ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
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