Grundrentenzuschlag

Der Grundrentenzuschlag wird manchmal auch Grundrente genannt. Ihn kann in voller Höhe bekommen, wer 35 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten erworben und dabei unterdurchschnittlich verdient hat.

Zu den Grundrentenzeiten zählen Pflichtbeiträge aus Berufstätigkeit, Zeiten für Kindererziehung und Pflege sowie Zeiten, in denen Leistungen wegen Krankheit oder Rehabilitation bezogen wurden.

Auf den Grundrentenzuschlag werden eigenes Einkommen und das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners angerechnet. Das Gesetz zum Grundrentenzuschlag ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Berechtigte erhalten den Grundrentenzuschlag zu ihrer Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente. Es braucht dafür keinen Antrag.

Mehr Infos zum Grundrentenzuschlag findest du bei der Deutschen Rentenversicherung.