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Die Künstlersozialkasse gehört auch zur Sozialversicherung.Foto: shutterstock.com
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist Teil der Sozialversicherung in Deutschland.Künstler, Journalisten sowie Autoren, die selbstständig sind, haben durch die KSK Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung.
Die Versicherten zahlen dabei nur einen Beitragsanteil – so wie Arbeitnehmer. Die KSK stockt die Beiträge auf – unter anderem mit Geld, das sie von den Unternehmen bekommt, die die Kunst und Texte verwerten.
Die KSK leitet die Beiträge an die Krankenkasse ihrer Mitglieder und an die gesetzliche Renten- und Pflegeversicherung weiter.
Die Altersvorsorge baut in Deutschland auf drei Säulen auf: Der gesetzlichen Rente, der Betriebsrente und der privaten zusätzlichen Altersvorsorge.
Die gesetzliche Rente funktioniert nach dem "Umlageverfahren": Wer heute in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, finanziert die aktuellen Rentenzahlungen. Auch Auszubildende finanzieren so die Renten der Älteren und Kranken. Hast du also selbst nichts vom Umlageverfahren? Die Antwort gibt es in unserem Erklärvideo.
Ausbildung, Ferienjob oder Freiwilligendienst – wenn du deinen ersten Job antrittst, bekommst du ihn: den Sozialversicherungsausweis.
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