Selbstständige

Die meisten Selbstständigen müssen sich selbst um ihre Altersvorsorge kümmern.

Für Ärzte, Anwälte, Apotheker und andere gibt es dafür berufsständische Versorgungswerke.

Aber es gibt auch Selbstständige, die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssen. Sie sind pflichtversichert.

Dazu gehören zum Beispiel viele Handwerker, selbstständige Lehrkräfte, Hebammen, Pflegekräfte und Erzieher, aber auch Künstler sowie Schriftsteller (über die Künstlersozialkasse).

Andere Selbstständige können freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen und sich so fürs Alter absichern. Oder sie können einen Antrag auf Pflichtversicherung stellen. Dann gelten für sie die gleichen Regeln wie für versicherungspflichtige Selbstständige.

Übrigens, wenn du als Influencerin bzw. Influencer oder als Freelancerin bzw. Freelancer tätig bist, gelten für dich dieselben Regeln wie für Selbstständige.