Atypische Beschäftigung

Als normale Beschäftigung gilt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit. Alles, was davon abweicht, wird atypische Beschäftigung genannt.

Dazu gehören Teilzeitarbeit mit weniger als 20 Stunden in der Woche, Minijobs und Midijobs, befristete Arbeitsverträge und Leiharbeit, selbst wenn sie in Vollzeit stattfindet.

Sie alle gelten als atypisch, weil sie in der Regel nicht ausreichen, um dauerhaft den eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren.

Außerdem haben diese Beschäftigungsformen Einfluss auf die spätere Rente: Wer nicht dauerhaft oder wenig arbeitet, zahlt auch weniger Beiträge in die Rentenversicherung und bekommt im Alter eine geringere Rente.