Mitbestimmen, wo es langgeht – die Selbstverwaltung
Bei der Deutschen Rentenversicherung kannst du als Versicherte oder Versicherter mitbestimmen, wo es langgeht. Die gesetzliche Rentenversicherung wird von den Versicherten und Arbeitgebern verwaltet. Das nennt man Selbstverwaltung.
Diejenigen, die die Beiträge zahlen, bestimmen selbst, wo es bei den Rentenversicherungsträgern langgeht.
Auf diese Weise fließen die Erfahrungen und die Interessen von Versicherten und Arbeitgebern in Entscheidungen mit ein – also auch deine.
Was sind die Aufgaben der Selbstverwaltung?
Die Selbstverwaltung funktioniert so:
Die Selbstverwalter beschließen unter anderem den Haushalt eines Rentenversicherungsträgers, also die Einnahmen und Ausgaben, und entscheiden über wichtige Finanz- und Personalfragen.
Auch im Bereich der Rehabilitation, zum Beispiel wenn neue Rehatherapien angeboten werden sollen, sprechen sie mit.
Und weil Gesetze Spielräume für Entscheidungen zulassen, können die Mitglieder der Selbstverwaltung festlegen, wie diese Paragrafen zur gesetzlichen Rentenversicherung im Einzelnen umgesetzt werden.
Die Selbstverwalter arbeiten auch in den Widerspruchsausschüssen der gesetzlichen Rentenversicherung mit. Sie sind gefragt, wenn Versicherte einer Entscheidung der Rentenversicherung widersprechen – etwa wenn eine Rehabilitationsleistung oder eine Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde.
Die Selbstverwaltung berät dich bei Fragen rund um die Rente
Eine wichtige Funktion hat die Selbstverwaltung im Bereich der Beratung.
Die Versichertenältesten und Versichertenberater der Selbstverwaltung sind Ansprechpartner für alle Versicherten und Rentner.
Sie geben Auskunft zu allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung und helfen beim Ausfüllen von Anträgen.
Die Versichertenältesten und Versichertenberater werden von der Vertreterversammlung gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Ihre Erfahrungen aus den Beratungsgesprächen fließen wieder in die Arbeit der Rentenversicherung ein.
Die Vertreterversammlung und der Vorstand sind die wichtigsten Gremien der Selbstverwaltung
Bei der Rentenversicherung gibt es die Vertreterversammlung und den Vorstand – die wichtigsten Gremien der Selbstverwaltung.
Sie werden jeweils zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber gebildet. Alle Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.
Die Vertreterversammlung ist das höchste Gremium der Rentenversicherung und wird häufig auch als ihr Parlament bezeichnet.
Die Mitglieder der Vertreterversammlung entscheiden unter anderem über den Haushalt oder über Fragen der Rehabilitation und wählen die Geschäftsführung.
Der Vorstand führt die Entscheidungen aus, die in der Vertreterversammlung beschlossen worden sind.
Man könnte den Vorstand auch als Regierung der gesetzlichen Rentenversicherung sehen.
Er vertritt sie in der Öffentlichkeit und ist für die Verwaltung verantwortlich. Die Mitglieder des Vorstands werden von der Vertreterversammlung gewählt.
Deine Stimme zählt – die Sozialversicherungswahlen
Bei den Sozialversicherungswahlen zählt auch deine Stimme.
Alle sechs Jahre wählen die Versicherten und Arbeitgeber die Mitglieder der Vertreterversammlung. Bei den Sozialversicherungswahlen stellen sich keine Parteien zur Wahl, sondern Vereinigungen der Arbeitgeber und der Versicherten.
Das sind zum Beispiel Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände. Über die Sozialversicherungswahlen können die Versicherten und Arbeitgeber Einfluss auf die gesetzliche Rentenversicherung nehmen.
Zuletzt war die Sozialwahl im Mai 2023 in Deutschland.
Checkliste – die Selbstverwaltung
- Bei der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmst du als Versicherte oder Versicherter bei der Selbstverwaltung mit, wo es langgeht.
- Die Selbstverwaltung unterstützt dich in allen Fragen rund um die Rente.
- Vertreterversammlung und Vorstand sind die wichtigsten Gremien der Selbstverwaltung.
- Bei der Sozialwahl werden Vertreterversammlung und Vorstand neu gewählt. Zuletzt war die Sozialwahl im Mai 2023 in Deutschland.