Sozialwahl

Bei der Sozialwahl werden die Vertreter der Versicherten, Rentnerinnen, Rentner und Arbeitgeber in die Sozialparlamente gewählt.

Die gesetzliche Sozialversicherung ist selbstverwaltet. Das bedeutet, dass Arbeitgeber- und Versichertenvertreter die Sozialversicherung kontrollieren.

Es gilt das Prinzip, dass die, die Beiträge zahlen oder gezahlt haben, auch eine starke Stimme haben.

Bei manchen Sozialversicherungsträgern sind Versicherte, Rentnerinnen und Renter persönlich aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Wenn du zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung Bund versichert bist, kannst du bei der Sozialwahl per Briefwahl direkt mitentscheiden, wer dich im Sozialparlament vertreten soll.

Mit deiner Stimme bestimmst du über die Zusammensetzung der Vertreterversammlung mit, die man auch als „Parlament“ des Rentenversicherungsträgers bezeichnet.

Zuletzt war im Mai 2023 die Sozialwahl in Deutschland. Mehr dazu unter www.sozialwahl.de.